Behutsames Vorgehen
Traumadiagnostik braucht Sicherheit: Wir arbeiten in Ihrem Tempo, erklären jeden Schritt vorab und vermeiden unnötige Detailexploration belastender Ereignisse. Stabilität geht vor Vollständigkeit.
Häufige Fragen.
Die wichtigsten Antworten vorab. Alles Weitere klärt das kostenfreie Orientierungsgespräch.
Ihre Frage war nicht dabei? Im Orientierungsgespräch klären wir alles Weitere.
Brauche ich eine Überweisung?
Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Die Leistungen erfolgen auf Selbstzahlerbasis; eine Überweisung ist nicht erforderlich. Ob Ihre Versicherung Kosten übernimmt, klären Sie bitte vorab dort.
Diagnostizieren Sie nur ADHS, Autismus und Trauma?
Diagnostizieren Sie nur ADHS, Autismus und Trauma?
Nein. Die Diagnostik deckt das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen ab; die Informationsseiten beschreiben häufige Fragestellungen, keine Grenzen des Angebots.
Wann wird ein Facharzt einbezogen?
Wann wird ein Facharzt einbezogen?
Wann immer die Fragestellung es erfordert: bei somatischen Fragen, Medikationsfragen und komplexen Konstellationen. Jede Einbindung wird im Befund dokumentiert.
Wie lange dauert die Diagnostik?
Wie lange dauert die Diagnostik?
Den Ersttermin vergeben wir zeitnah; den Termin für den Befundbericht nennen wir vor Beginn verbindlich, daran halten wir uns.
Geht die Diagnostik auch online?
Geht die Diagnostik auch online?
Teilweise. Intake, Anamnese, Interviews und Ergebnisgespräch sind per Video möglich; Verfahren mit standardisierten Untersuchungsbedingungen erfordern Präsenz.
Ab welchem Alter ist die Diagnostik möglich?
Ab welchem Alter ist die Diagnostik möglich?
Ab 16 Jahren, mit schriftlicher Einwilligung der Sorgeberechtigten; eine Fremdanamnese durch die Eltern ist erwünscht. Behandlung übernehmen wir ab 18.
Wie sichern Sie die Qualität der Befunde?
Wie sichern Sie die Qualität der Befunde?
Durch standardisierte Verfahren, strukturierte Auswertung, Vier-Augen-Prinzip bei komplexen Fällen und dokumentierte fachärztliche Konsile. Jeder Befund benennt Methoden und Grenzen transparent.
Was gilt für Jugendliche ab 16?
Was gilt für Jugendliche ab 16?
Diagnostik ab 16 mit schriftlicher Einwilligung der Sorgeberechtigten; eine Fremdanamnese der Eltern ist erwünscht. Für die Behandlung arbeiten wir mit jugendpsychiatrischen Kollegen zusammen.