Verbindlicher Zeitrahmen
Vor Beginn erhalten Sie einen festen Termin für Ihren Befundbericht, schriftlich zugesagt. Anamnese und Fragebogen erledigen Sie vorab digital; die Untersuchungstermine folgen einem klaren Plan.
Brauche ich eine Überweisung?
Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Unsere Praxis arbeitet ausschließlich auf Selbstzahlerbasis; eine Überweisung ist nicht erforderlich. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle sich beteiligt, hängt von Ihrem Tarif ab und sollte vorab dort geklärt werden. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Diagnostizieren Sie nur ADHS, Autismus und Trauma?
Diagnostizieren Sie nur ADHS, Autismus und Trauma?
Nein. Die Diagnostik deckt das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen ab; die Informationsseiten beschreiben häufige Fragestellungen, keine Grenzen des Angebots.
Wann wird ein Facharzt einbezogen?
Wann wird ein Facharzt einbezogen?
Wann immer die Fragestellung es erfordert: bei somatischen Fragen, Medikationsfragen und komplexen Konstellationen. Jede Einbindung wird im Befund dokumentiert.
Wie lange dauert die Diagnostik?
Wie lange dauert die Diagnostik?
Bei der Autismus-Abklärung, der kombinierten Abklärung von Autismus und ADHS sowie der Trauma- und Dissoziationsdiagnostik findet die erste Untersuchung spätestens eine Woche nach Ihrer schriftlichen Kostenbestätigung statt. Den Termin für den Befundbericht nennen wir vor Beginn verbindlich. Termine für andere Leistungen vereinbaren wir individuell.
Geht die Diagnostik auch online?
Geht die Diagnostik auch online?
Wir untersuchen bundesweit und weitgehend über einen zertifizierten Videodienst. Nur in einzelnen Konstellationen ist ein Termin in unserer Praxis in Großhansdorf erforderlich. Ob dies bei Ihnen zutrifft, klären wir vor Beginn der Untersuchung.
Ab welchem Alter ist die Diagnostik möglich?
Ab welchem Alter ist die Diagnostik möglich?
Ab 16 Jahren, mit schriftlicher Einwilligung der Sorgeberechtigten; eine Fremdanamnese durch die Eltern ist erwünscht. Behandlung übernehmen wir ab 18.
Wie sichern Sie die Qualität der Befunde?
Wie sichern Sie die Qualität der Befunde?
Durch standardisierte Verfahren, strukturierte Auswertung, Vier-Augen-Prinzip bei komplexen Fällen und dokumentierte fachärztliche Konsile. Jeder Befund benennt Methoden und Grenzen transparent.
Was gilt für Jugendliche ab 16?
Was gilt für Jugendliche ab 16?
Diagnostik ab 16 mit schriftlicher Einwilligung der Sorgeberechtigten; eine Fremdanamnese der Eltern ist erwünscht. Für die Behandlung arbeiten wir mit jugendpsychiatrischen Kollegen zusammen.
Was eine Abklärung kostet
Wir arbeiten ausschließlich auf Selbstzahlerbasis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Autismus-Abklärung: 1.750 Euro. Kombinierte Abklärung von Autismus und ADHS: 1.950 Euro. Trauma- und Dissoziationsdiagnostik: 1.950 Euro. Die Beträge umfassen Untersuchung, testpsychologische Auswertung, schriftlichen Befundbericht und Ergebnisgespräch. Wir rechnen nach der Gebührenordnung ab. Werden zusätzliche Verfahren erforderlich, besprechen wir dies vorab mit Ihnen. Die Rechnung weicht in keinem Fall um mehr als 20 Prozent vom genannten Betrag ab. Über die Kosten anderer Leistungen informieren wir Sie vor Beginn schriftlich.
Nach dem Orientierungsgespräch nennen wir Ihnen den konkreten Betrag für Ihren Fall und halten ihn schriftlich fest, bevor die Untersuchung beginnt.
Wir rechnen nach der Gebührenordnung ab. Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, erstatten viele Tarife psychodiagnostische Leistungen ganz oder teilweise. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.